| John R. Searle: Eine Taxanomie illokutionärer Akte |
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Inhaltsverzeichnis1. Klassifikationsversuche von Searle2. Dimensionen illokutionärer Akte3. Typen illokutionärer Akte4. Einwände gegen die Taxonomie
1. Klassifikationsversuche von SearleSearle hatte 1969 in "Speech Acts" die Struktur illokutionärer Akte zunächst am Beispiel des 'Versprechens' untersucht und seine Analyse dann auf weitere Typen illokutionärer Akte (z.B. Auffordern, Behaupten, Danken usw.) ausgeweitet. Im Anschluss an und in Abgrenzung zu Austin hat Searle 1975 in dem Aufsatz "A Taxonomy of Illocutionary Acts" seine Typen illokutionärer Akte zu einer Taxonomie weiterentwickelt. Searle kritisiert Austins vorläufigen Klassifikationsvorschlag vor allem in drei Hinsichten (vgl. Searle 1982, 27-32):
Searle kritisiert jedoch nur die Art und Weise des Klassifikationsvorschlages von Austin, er stimmt mit ihm jedoch insoweit überein, dass eine Klassifikation von Sprechakttypen grundsätzlich möglich und auch notwendig ist: "Jede Sprachphilosophie stellt sich ganz offensichtlich die Frage: Wieviele Arten der Sprachverwendung gibt es? Wittgenstein war der Ansicht, es gebe keine endliche Liste von Kategorien als Antwort auf diese Frage. »Wieviele Arten von Sätzen gibt es aber? ... – Es gibt unzählige solcher Arten ...« (1960, §23). Doch sollte diese ziemlich skeptische Schlußfolgerung uns mißtrauisch machen. Wohl niemand würde sagen, es gebe unzählige Arten von Wirtschaftssystemen, unzählige Eheformen oder unzählige Typen politischer Parteien. Warum sollte Sprache gegenüber einer Taxonomie widerspenstiger sein als jeder andere Aspekt menschlichen Zusammenlebens." Searle versucht eine begründete Klassifikation illokutionärer Akte oder Typen zu entwickeln. Es soll die Frage beantwortet werden: Wie viele Arten illokutionärer Akte gibt es? Der Versuch eine Taxonomie illokutionärer Akte zu entwickeln, setzt Kriterien zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von illokutionären Akten voraus. Zu diesem Zweck zeigt er zunächst unterschiedliche Arten von Unterschieden zwischen unterschiedlichen Arten von illokutionären Akten auf. Seiner Meinung nach gibt es zwölf wichtige Dimensionen, in denen sich illokutionäre Akte voneinander unterscheiden können. 2. Dimensionen illokutionärer AkteDimensionen illokutionärer Akte Er führt zunächst die drei wesentlichen Kriterien an: 1. Der illokutionäre Witz (illocutionary point)Der illokutionäre Witz oder die illokutionäre Absicht eines Sprechaktes besteht in seinem Ziel und Zweck. Das Ziel oder der Zweck eines Befehls etwa ist in dem Versuch zu sehen, den Hörer dazu zu bringen, eine bestimmte Handlung auszuführen. Der illokutionäre Witz eines Versprechens hingegen besteht darin, dass der Sprecher sich zu einer bestimmten Handlung verpflichtet. Der illokutionäre Witz verweist auf die jeweilige Tatsache, auf deren Schaffung der gelungene Vollzug eines bestimmten Sprechaktes hinausläuft. Wenn ein Sprecher etwa ein Versprechen abgibt, übernimmt er die Verpflichtung zum Vollzug einer bestimmten zukünftigen Handlung. Dadurch, dass er etwas verspricht, ist er auf die Ausführung dieser Handlung festgelegt. Wenn ein Sprecher einen Hörer etwas bittet oder ihm etwas befiehlt, dann versucht er, ihn zur Ausführung einer bestimmten zukünftigen Handlung zu bewegen. Dadurch, dass eine Bitte oder ein Befehl ausgesprochen wurden, ist der Versuch, jemanden zur Ausführung einer spezifischen zukünftigen Handlung zu bewegen, realisiert worden, d.h. durch den Vollzug illokutionärer Akte werden bestimmte Tatsachen geschaffen. Der illokutionäre Witz (illocutionary point) ist die bei weitem wichtigste Komponente der illokutionären Kraft (illocutionary force), ist mit dieser aber nicht identisch. So haben beispielsweise Bitten und Befehle denselben illokutionären Witz, beide sind ein Versuch den Hörer zu einer bestimmten Handlung zu bewegen, aber die illokutionären Rollen unterscheiden sich deutlich voneinander.
2. Die Ausrichtung (direction of fit)Die Ausrichtung oder Anpassungsrichtung eines Sprechaktes betrifft seinen Bezug zur Welt. Bei manchen illokutionären Akten besteht der illokutionäre Zweck darin, dass die Worte der Welt entsprechen sollen, bei manchen besteht er darin, dass die Welt den Worten entsprechen soll. Anders ausgedrückt: Die Richtung der Zuordnung von Welt und Wörtern kann sein, Wort-auf-Welt, d.h. die Proposition soll wahr sein oder der Welt entsprechen, oder Welt-auf-Wort, d. h. die Proposition soll wahr gemacht werden oder eine Entsprechung in der Welt soll erreicht werden. "Wenn eine Feststellung nicht wahr ist, dann ist etwas mit der Feststellung im argen, nicht mit der Welt; wenn ein Befehl mißachtet oder ein Versprechen gebrochen wird, dann ist nichts mit dem Befehl oder dem Versprechen im argen, sondern mit der Welt (genauer gesagt: mit der Person, die den Befehl mißachtet bzw. das Versprechen bricht). Intuitiv könnte man sagen: Die Idee der Ausrichtung ist die Idee von der Verantwortung fürs Passen. Wenn die Feststellung falsch ist, dann ist die Feststellung schuld (Wort-auf-Welt-Ausrichtung). Wenn das Versprechen gebrochen wird, ist der schuld, der das Versprechen gegeben hat (Welt-auf-Wort-Ausrichtung)." Rein logisch betrachtet, lassen sich vier und nur vier mögliche Anpassungsrichtungen von sprachlichen Äußerungen unterscheiden: Neben der Wort-auf-Welt-Anpassungsrichtung und der Welt-auf-Wort-Anpassungsrichtung gibt es noch die leere und die doppelte Anpassungsrichtung. Dabei ergibt sich die Anpassungsrichtung immer aus dem illokutionären Witz. 3. Der mentale Zustand (mental state)Das dritte wesentlich Kriterium, das von Searle angeführt wird, ist das der Art mentaler Zustände, die in Sprechakten zum Ausdruck gebracht werden. Beim Vollzug eines jeden illokutionären Aktes mit einem propositionalen Gehalt drückt der Sprecher eine Haltung gegenüber oder eine Einstellung zu diesem propositionalen Gehalt aus. Eine Feststellung drückt den Glauben aus, dass etwas der Fall ist, eine Aufforderung den Wunsch, dass etwas der Fall sei usw. Die im Vollzug des illokutionären Aktes zum Ausdruck gebrachte psychische Einstellung ist die Aufrichtigkeitsbedingung des Aktes. Diese ersten drei Unterscheidungsmerkmale hält Searle für die elementaren und baut darauf seine Taxonomie im Wesentlichen auf. Als weitere Kriterien gibt Searle Folgendes an: 4. Die NachdrücklichkeitDie Nachdrücklichkeit bezieht sich auf die Stärke oder Intensität, mit welcher der illokutionäre Witz vorgebracht wird. Bei ein und demselben illokutionären Witz, kann es verschiedene Grade der Stärke und des Sprecherengagements geben. Beispielsweise kann ein Sprecher vorschlagen oder darauf bestehen, dass eine bestimmte Handlung ausgeführt wird, er kann wissen, dass etwas der Fall ist oder vermuten, dass etwas der Fall ist usw. 5. Die soziale Beziehung von Sprecher und HörerDamit sind Unterschiede in der Beziehung zwischen Sprecher und Hörer gemeint, insofern sie sich auf die illokutionäre Kraft einer Äußerung auswirken, z.B. Machtpositionen zwischen Chef und Untergebenem, General und Soldat usw. Dieses Merkmal entspricht einer der Einleitungsbedingungen. 6. Das Interesse von Sprecher und HörerDies verweist auf eine andere Einleitungsbedingung. Wenn sich ein Sprecher einer Tat rühmt, dann bezieht er sich auf einen Sachverhalt, der zu seinem Nutzen ist. Wenn ein Sprecher jemandem kondoliert, dann bezieht er sich auf einen Sachverhalt, der zum Schaden des Hörers ist (sprechereigennütziges Lamento vs. hörerbezogene Beileidsbekundungen). 7. Der Bezug zum DiskursDieses Kriterium bezieht sich auf die verschiedenen Arten, in denen sich eine sprachliche Äußerung auf den übrigen Teil des Gespräches bezieht, also auf die Einbettung der Äußerung in den Gesprächskontext. So kann z.B. eine Äußerung eine direkte, einfache Antwort auf eine Frage sein oder aber ein Einwand, der als Argument gegen das vorher Behauptete erhoben wird. Es gibt somit mehrere Dimensionen der illokutionären Kraft und da derselbe Äußerungsakt mit einer Vielzahl von Intentionen vollzogen werden kann, kann ein und dieselbe Äußerung den Vollzug mehrerer verschiedener illokutionärer Akte konstituieren. 8. Der propositionale GehaltDies entspricht der Bedingung des propositionalen Gehaltes, z.B. Zeitbezug vor oder nach einer Äußerung. Bei einem Versprechen etwa geht es um etwas Zukünftiges, bei einer Entschuldigung um etwas Vergangenes. In einer Vielzahl von Fällen wird die spezielle Bedingung des propositionalen Gehaltes vom illokutionären Witz bestimmt. Wenn dies der Fall ist, dann gilt die Bedingung des propositionalen Gehalts für alle Sprechakte mit diesem Zweck. 9. Die VollzugsmöglichkeitSearle unterscheidet hier zwischen solchen Akten, die immer als Sprechakte realisiert werden müssen, und solchen, die zwar als Sprechakte, aber auch anders vollzogen werden können. 10. Die institutionelle RahmungEs gibt Sprechakte, die zu ihrem Vollzug außersprachliche Einrichtungen voraussetzen und solche, bei denen das nicht der Fall ist, z.B. bei 'Heiraten' oder 'Taufen'. 11. Die Möglichkeit der performativen Verwendung des illokutionären VerbesEs gibt Sprechakte, wo das entsprechende illokutionäre Verb eine performative Verwendung hat, z.B. "Hiermit verspreche ich ...", und solche, wo es sie nicht hat, z.B. kann man nicht sagen "Hiermit drohe ich ...". 12. Der StilEs lassen sich Unterschiede im Stil, mit dem ein illokutionärer Akt vollzogen wird, feststellen. So kann ein Sprecher jemandem etwas anvertrauen oder es ihm verkünden, ohne dass es einen Unterschied im illokutionären Witz oder im propositionalen Gehalt gibt. Die Differenz liegt hier nur im Stil, mit dem der illokutionäre Akt vollzogen wird. Searles Klassifikation der illokutionären Akte erfolgt im Wesentlichen auf der Basis der drei Hauptkriterien:
Dabei bildet der illokutionäre Witz die eigentliche Klassifikationsgrundlage; die Anpassungsrichtung und den psychischen Zustand bezeichnet Searle als Korollarien (vgl. Searle 1982, 30). Die anderen neun Kriterien, die er entwickelt hat, dienen wohl hauptsächlich dazu, Binnendifferenzierung vorzunehmen, ohne dass Searle dies weiter expliziert hätte. Auf dieser Grundlage unterscheidet Searle fünf Arten von Sprechakten. 3. Typen illokutionärer Akte1. AssertiveDer Witz oder Zweck der Sprechakte dieser Klasse besteht darin, den Sprecher darauf festzulegen, dass etwas der Fall ist, dass die zum Ausdruck gebrachte Proposition wahr ist. Alle assertiven Äußerungen lassen sich nach dem Kriterium wahr oder falsch beurteilen. Die Ausrichtung ist Wort-auf-Welt, die Wörter sollen der Welt entsprechen, dergestalt, dass sich der Inhalt der ausgedrückten Proposition der Wirklichkeit anpassen soll. Darüber hinaus wird zum Ausdruck gebracht, dass der Sprecher – mit je nach Akttyp unterschiedlicher Nachdrücklichkeit – glaubt, dass ein bestimmter in der Proposition ausgedrückter Sachverhalt besteht. Der psychische Zustand des Sprechers in Bezug auf den propositionalen Gehalt ist also die Überzeugung, dass etwas der Fall oder nicht der Fall ist. Mit Überzeugung ist hier ein ganzes Spektrum abgedeckt: Man kann vermuten, dass p; aber auch beschwören, dass p. Und geglaubt werden kann jede beliebige Proposition, es gibt also keine Einschränkung hinsichtlich dessen, was geglaubt werden kann. Verben, die Elemente dieser Klasse bezeichnen, sind z.B.: behaupten, glauben, meinen, feststellen, vermuten, wissen, beklagen (zusätzliches Merkmal: Interesse des Sprechers), schließen, ableiten (zusätzliches Merkmal: Diskurs, Kontext). 2. DirektiveDer Witz oder Zweck der Sprechakte dieser Klasse ist es, dass sie Versuche des Sprechers sind, den Hörer dazu zu bringen, etwas zu tun. Die Ausrichtung ist Welt-auf-Wort, d.h. die Welt soll den Wörtern entsprechen, da der Hörer ja die Welt dem Inhalt der Proposition anpassen soll. Die Aufrichtigkeitsbedingung ist, dass der Sprecher die angesprochene Handlung will, der psychische Zustand des Sprechers in Bezug auf den propositionalen Gehalt ist also das Wollen oder Wünschen. Der propositionale Gehalt ist immer, dass der angesprochene Hörer eine bestimmte zukünftige Handlung vollzieht. Verben, die Elemente dieser Klasse bezeichnen, sind z.B.: bitten, auffordern, befehlen, anordnen, plädieren, einladen, empfehlen, zu etwas raten, anflehen, appellieren, kommandieren, vorschlagen. Zu dieser Kategorie zählt Searle auch die Fragen, da sie den Versuch des Sprechers darstellen, den Hörer zu einer bestimmten Handlung, der Antwort, zu bringen. 3. KommissiveDer Witz oder Zweck der Sprechakte dieser Klasse ist es, dass sie den Sprecher auf ein bestimmtes Verhalten festlegen. Die Ausrichtung ist Welt-auf-Wort, d.h. die entsprechende Proposition soll wahr gemacht werden. Die Aufrichtigkeitsbedingung ist die Absicht oder Intention. Der propositionale Gehalt ist immer, dass der Sprecher eine zukünftige Handlung vollzieht. Verben, die Elemente dieser Klasse bezeichnen, sind: versprechen, sich verpflichten, zusagen, wetten, akzeptieren, garantieren, versichern, geloben, schwören usw. Kommissive und Direktive haben zwar dieselbe Ausrichtung (Welt-auf-Wort), aber derjenige, der den Inhalt der Proposition realisieren soll, ist im ersten Fall der Sprecher, im zweiten Fall der Hörer. 4. ExpressiveDer Witz oder Zweck der Sprechakte dieser Klasse ist es, "den in der Aufrichtigkeitsbedingung angegebenen psychischen Zustand zum Ausdruck zu bringen, der auf eine im propositionalen Gehalt aufgeführte Sachlage gerichtet ist." Expressive haben keine Ausrichtung (leere Anpassungsrichtung): Mit dem Vollzug des Sprechaktes versucht der Sprecher weder, die Welt an die Wörter anzupassen, noch die Wörter an die Welt. Es wird vielmehr vorausgesetzt, dass die zum Ausdruck gebrachte Proposition wahr ist. Wenn jemand beispielsweise sagt "Entschuldige, dass ich dich geschlagen habe", dann ist es weder sein Ziel zu behaupten, dass er den Hörer geschlagen hat, noch ist es sein Ziel, dass der Hörer geschlagen werden wird. Es wird vielmehr vorausgesetzt, dass der Hörer vom Sprecher geschlagen worden ist. Dabei sind in dieser Klasse verschiedene psychische Zustände möglich, je nachdem welcher psychische Zustand zum Ausdruck gebracht werden soll, und im propositionalen Gehalt wird entweder dem Sprecher oder dem Hörer eine Eigenschaft zugewiesen (nicht unbedingt eine Handlung). Verben, die Elemente dieser Klasse bezeichnen, sind: danken, gratulieren, kondulieren, um Entschuldigung bitten, bedauern, willkommen heißen, grüßen. 5. DeklarativeDer Witz oder Zweck der Sprechakte dieser Klasse ist es, dass sie durch sich selbst realisiert werden, dass der erfolgreiche Vollzug eines solchen Sprechaktes "eine Korrespondenz von propositionalem Gehalt und Realität zustande bringt; der erfolgreiche Vollzug garantiert, daß der propositionale Gehalt der Welt entspricht." Durch den Vollzug einer Deklaration werden die Wörter und die Welt aneinander angepasst, es liegt also eine doppelte Anpassungsrichtung vor. Dies ist möglich, wenn eine außersprachliche Einrichtung zum Tragen kommt, "ein System konstitutiver Regeln, das zu den konstitutiven Sprachregeln hinzukommt, damit die Deklaration erfolgreich vollzogen werden kann." Es reicht also nicht aus, dass Sprecher und Hörer die Regeln beherrschen, die ihre sprachliche Kompetenz bestimmt, zusätzlich muss es eine Institution (z.B. Kirche oder Gericht) geben, in denen Sprecher und Hörer besondere Positionen einnehmen. Eine Ausnahme bilden hier solche Deklarationen, bei denen es um die Sprache selbst geht, z.B. wenn jemand etwas definiert oder bezeichnet. Eine Aufrichtigkeitsbedingung gibt es nicht und es sind beliebige Propositionen möglich. Verben, die Elemente dieser Klasse bezeichnen, sind: taufen, ernennen, definieren, titulieren, abdanken, adoptieren, verleihen, entlassen, verurteilen/freisprechen, vererben, exkommunizieren, nominieren, den Krieg erklären usw. Zwischen Assertiven und Deklarativen gibt es Überschneidungen. Unter gewissen Umständen gilt, dass der Sprecher nicht nur feststellt, dass etwas der Fall ist oder nicht der Fall ist, er muss auch die Autorität besitzen, um endgültig zu entscheiden, was der Fall ist. Ein Beispiel hierfür sind die Entscheidungen von Richtern oder Schiedsrichtern. Beide vollziehen Tatsachenbehauptungen: "Der Ball ist im Tor" oder "Der Angeklagte ist schuldig". Diese Behauptungen lassen sich zweifelsohne in der Dimension der Wort-auf-Welt-Ausrichtung beurteilen. Es kann gefragt werden, ob der Ball wirklich im vollen Umfang die Torlinie überschritten oder der Angeklagte wirklich die ihm vorgeworfene Tat mit Absicht durchgeführt hat. Aber gleichzeitig haben sie die Rolle von Deklarationen: Wenn der Schiedsrichter das Tor gibt, oder der Richter den Angeklagten für schuldig erklärt, dann ist der Ball tatsächlich im Tor und der Angeklagte wirklich schuldig, unabhängig davon, was wirklich passiert ist (wie andere die Lage beurteilen). Diese Klasse von Sprechakten nennt Searle assertive Deklarationen. Im Gegensatz zu anderen Deklarationen (z.B. "ich taufe dich") haben sie mit den Assertiven eine Aufrichtigkeitsbedingung gemeinsam: Schiedsrichter und Richter müssen glauben, dass etwas der Fall ist. Auf der Grundlage seiner drei Hauptkriterien, dem illokutionären Witz, der Anpassungsrichtung und dem zum Ausdruck gebrachten psychischen Zustand, unterscheidet Searle fünf Sprechhandlungstypen. Seine Vorgehensweise bezeichnet er selbst dabei als quasi-empirisch: "Meine Methode in dieser Arbeit ist gewissermaßen empirisch. Ich schaue mir einfach Sprachverwendungen an, und komme auf diese fünf Typen von illokutionärem Witz, und wenn ich dann nachschaue, wie wirklich geredet wird, so stellt sich dann heraus, zumindest behaupte ich das - , daß sich Äußerungen darunter einordnen lassen...Aber kein Philosoph mag an das Vorhandensein von Kategorien glauben, für die es nicht eine transzendentale Reduktion gibt, d.h. eine Erklärung dafür, warum sich in der Sprache genau diese Kategorien finden. Die Rechtfertigung dieser Kategorien mit Rückgriff auf das Wesen des Geistes muß bis zum nächsten Buch warten." In seinem Werk "Intentionality" von 1983 entwickelt Searle dann eine Theorie intrinsischer Intentionalität, mit der er zu zeigen versucht, dass die Intentionalität des Geistes nicht nur die Bedingung der Möglichkeit von sprachlichen Handlungen überhaupt ist, sondern auch deren Formen bestimmt, d.h. determiniert welche Arten von Sprechakten grundsätzlich möglich sind. 4. Einwände gegen die TaxonomieGegen die Searlesche Taxonomie sind eine ganze Reihe von Einwänden vorgebracht worden. Insbesondere Thomas Ballmer (vgl. Ballmer 1979) hat grundlegende Einwände gegen diese Klassifikation formuliert. Um den Searleschen Ansatz bewerten zu können, hat Ballmer einige Eigenschaften aufgezeigt, denen eine prinzipielle Klassifikation genügen muss. Sie muss unter anderem exhaustiv, disjunkt, und homogen sein. Eine Klassifikation ist genau dann exhaustiv, wenn alle Phänomene einer bestimmten Art in die Kategorien der Klassifikation passen, also eine vollständige Klassifikation möglich ist. Es stellt sich nun die Frage, ob es Handlungen gibt, die als Sprechakte angesehen werden können, aber unter keine der von Searle entwickelten Kategorien fallen. Searle erhebt ja den Anspruch, dass jede beliebige Äußerung als sprachliche Handlung bestimmbar sein muss, da sie im Vollzug eines oder mehrerer illokutionärer Akte besteht (vgl. Searle 1982, 37). Es gibt nun tatsächlich sprachliche Äußerungen, die als Sprechakte angesehen werden können, aber von Searles Klassifikation nicht erfasst werden. Mit der Produktion eines Lautmusters, wie etwa "humta, humta, täterä" oder "la, li lu", versucht ein Sprecher weder zu sagen, was der Fall ist, oder zu bewirken, dass der Hörer etwas tut, noch legt er sich selbst auf ein zukünftiges Verhalten fest, drückt einen mentalen Zustand aus oder versucht kraft seiner Äußerung neue Tatsache zu schaffen. Es scheint also so zu sein, dass es Fälle von sprachlichen Äußerungen gibt, die in keine der Kategorien von Searles Taxonomie passen. Eine Klassifikation ist genau dann disjunkt, wenn ein Phänomen höchstens in eine Kategorie fällt. Searle weist nun allerdings selbst darauf hin, dass es sprachliche Äußerungen gibt, die in mehr als eine Kategorie passen (vgl. Searle 1982, 50). Das bekannteste Beispiel dafür sind assertive Deklarationen. Eine Klassifikation ist genau dann homogen, wenn für alle Kategorien die gleiche Analysetiefe vorliegt. Es scheint aber nun so zu sein, dass etwa Deklarative bei Searle, im Gegensatz zu den anderen Kategorien, die äußeren Umstände in das Zentrum (z.B. die Autorität eines Sprechers innerhalb einer bestimmten Institution) stellen, dafür aber keinen Bezug zu psychischen Zuständen haben. Kommissive hingegen können als eine spezielle Art von Direktiven aufgefasst werden, nämlich als Selbst-Direktive, Selbst-Expressive oder Selbst-Deklarative scheint es nicht zu geben. Searles Taxonomie genügt also verschiedenen grundlegenden Kriterien nicht, die an brauchbare Klassifikationen angelegt werden müssen. Ballmer argumentiert, dass mit der Searleschen Klassifikation nicht Sprechakte, sondern Aspekte von Sprechakten klassifiziert werden. Er verweist auf die Komplexität sprachlichen Handelns und stellt die Möglichkeit einer vernünftigen Sprechaktklassifikation prinzipiell in Frage. In jeder sprachlichen Handlungen lassen sich seiner Meinung nach einige assertive, direktive, kommissive, expressive und deklarative Komponenten nachweisen. "Da in Sprechakten jedes prima-facie-Typs gewisse Ansichten des Sprechers miteinbezogen sind, die ausgedrückt werden (Expressiv, Repräsentativ), gibt es gewisse Verpflichtungen, die er sich selbst (Kommissiv) und dem Hörer auferlegt (Direktiv), weil der Sprecher etwas formal wahr macht, indem er den Sprechakt vollzieht (Deklarativ), und weil der Sprecher die Ansichten des Hörers beeinflußt, scheint eine Klassifikation von Sprechakten auf dieser Grundlage nutzlos zu sein: jeder Sprechakt ist zugleich Expressive, Direktive, Kommissive, Deklarative und Repräsentative." Nach dieser Auffassung sind die einzelnen Sprechakttypen analytische Beschreibungsaspekte von komplexen Sprechhandlungen. Gegen diese Auffassung lässt sich anführen, dass ein bestimmter Sprechakttyp möglicherweise auch andere illokutionäre Ziele aufweist, aber Searle nicht nach irgendwelchen mit einem Sprechakt verbundenen illokutionären Absichten klassifiziert, sondern vor allem nach dem primären illokutionären Witz (vgl. etwa Ulkan 1992, 142ff.). "Anders als Wittgenstein (gemäß einer möglichen Interpretation) und viele andere behauptet haben, gibt es nicht unendlich oder unbestimmt viele Sprachspiele bzw. Sprachverwendungen. Die Grenzenlosigkeit der Sprachverwendungen ist vielmehr eine Illusion; sie erwächst aus einer enormen Unklarheit darüber, worin die Kriterien bestehen, mit denen ein Sprachspiel (oder eine Sprachverwendung) von einem (bzw. einer) anderen abgegrenzt ist. Wenn wir den illokutionären Witz als Grundbegriff der Klassifikation von Sprachverwendungen akzeptieren, dann gibt es nur sehr wenige grundlegende Sachen, die man mit Sprache machen kann: Wir sagen anderen, was der Fall ist; wir versuchen sie dazu zu bekommen bestimmte Dinge zu tun, wir legen uns selbst darauf fest, gewisse Dinge zu tun; wir bringen unsere Gefühle und Einstellungen zum Ausdruck; und wir führen durch unsere Äußerungen Veränderungen herbei. Oft tun wir mit ein und derselben Äußerung mehrere von diesen Sachen zugleich." Wenn auch sowohl die grundsätzliche Möglichkeit einer Taxonomie illokutionärer Akte als auch die zugrundeliegenden Kriterien bis heute weitgehend umstritten sind, wurden in der Folge Austin und Searle eine Reihe alternativer Klassifikationsvorschläge entwickelt (u.a. Habermas 1971, Wunderlich 1979, Burkhardt 1986). Außerdem hat sich das eigenständige Forschungsgebiet der Illokutionslogik (u.a. Searle/Vanderveken 1985; Vanderveken 1990/1991; Rolf 1997) entwickelt, dessen Ziel die Analyse der logischen Form der verschiedenen illokutionären Akttypen und die Entwicklung einer idealen Objektsprache für eine eindeutige semantische Interpretation illokutionärer Verben natürlicher Sprachen ist.
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