John L. Austin: Gelingensbedingungen sprachlicher Handlungen PDF Print

Inhaltsverzeichnis

1. Die Grundlage: performative und konstative Äußerungen

2. Gelingensbedingungen sprachlicher Äußerungen

2.2. Regelverstöße

 


 

1. Die Grundlage: performative und konstative Äußerungen

Austin geht in seiner Untersuchung sprachlicher Äußerungen von der Unterscheidung zwischen konstativen und performativen Äußerungen aus. Eine konstative Äußerung kann danach beurteilt werden, ob sie wahr oder falsch ist. Eine performative Äußerung hingegen muss anderen Kriterien genügen.

"Diese performative Äußerungen sind also weder wahr noch falsch. Aber sie leiden unter bestimmten Mängeln, die ihnen eigentümlich sind. Sie können auf bestimmte Weise mißglücken, und darauf möchte ich als nächstes eingehen. Die verschiedenen Möglichkeiten des Fehlschlagens von performativen Äußerungen nennen wir, damit wir eine einheitliche Bezeichnung haben, Unglücksfälle. Es kommt zu einem solchen Unglücksfall – d.h. die Äußerung ist mißglückt – wenn bestimmte durchschaubare und einfache Regeln gebrochen werden."
(Austin 1975, 250)

Um die Eigenart der performativen Äußerung weiter zu kennzeichnen, untersucht Austin zunächst verschiedene misslungene sprachliche Handlungen, um damit deren Gelingensbedingungen (felicity conditions) freizulegen.

"Außer daß man die Wörter der performativen Äußerung aussprechen muß, müssen in der Regel eine ganze Menge anderer Dinge in Ordnung sein und richtig ablaufen, damit man sagen kann, wir hätten unsere Handlung glücklich zustande gebracht. Wir hoffen, daß wir diese Dinge entdecken können, indem wir Fälle untersuchen und klassifizieren, in denen etwas schiefläuft und die Handlung – Heiraten, Wetten, Taufen, Vermachen oder was es gerade ist – deshalb mindestens zu einem gewissen Grad ein Mißerfolg ist. Wir können die Äußerung dann nicht falsch nennen; sie ist im allgemeinen verunglückt."
(Austin 1972, 36)

Austin geht hier methodisch von missglückten sprachlichen Handlungen aus, von Unglücksfällen, deren Analyse verdeutlicht, welche notwendigen Bedingungen bestimmten Äußerungen zugrunde liegen müssen, damit sie als geglückt beschrieben werden können.

Auf diese Weise ermittelt er eine Reihe von notwendigen Bedingungen oder Regeln, die den geglückten performativen Äußerungen zugrunde liegen.

Potentielle Unglücksfälle

2. Gelingensbedingungen sprachlicher Äußerungen

Zunächst kann man davon ausgehen, dass das konventionelle Vorgehen, dem ein Sprecher durch seine Äußerung zu folgen behauptet, auch tatsächlich existieren muss und innerhalb der jeweiligen Sprachgemeinschaft allgemein akzeptiert ist. Zudem müssen die Umstände für den Vollzug der sprachlichen Handlung auch geeignet sein.

Diese Bedingungen kann man auch als Rahmen- oder Vorbereitungsbedingungen bezeichnen. Verstöße gegen sie führen dazu, dass die unternommene Handlung nicht zustande kommt. Es kommt zu Fehlberufungen (misinvocations) oder Fehlanwendungen (misapplications), d.h. die Handlung kommt überhaupt nicht in Frage. Es sind sozusagen eine bestimmte Inszenierung und ein bestimmtes Bühnenbild erforderlich, damit ein Sprecher berechtigterweise eine solche Handlung ausführen kann.

Wenn es eine entsprechende Konvention nicht gibt, dann kann man eine Handlung auch nicht ausführen. So ist beispielsweise "Ich beleidige dich" eben keine Äußerung, mit der man jemanden beleidigen kann, so wie man mit "Ich heiße dich willkommen" jemanden begrüßen kann. Es gibt keine Konvention, die "Ich beleidige dich" zu einer Beleidigung macht. Wer dies sagt, um jemanden zu beleidigen, hat also den beabsichtigten Sprechakt nicht vollzogen, er hat sich auf eine Konvention berufen, die nicht vorhanden ist. Es kann aber auch die Berufung auf eine Konvention stattfinden, die heutzutage keine Gültigkeit mehr besitzt, z.B. "Ich fordere Sie zum Duell."

Aus dieser Fehlberufung lässt sich die erste allgemeine Regel ableiten:

"(A.1) Es muß ein übliches konventionales Verfahren mit einem bestimmten konventionalen Ergebnis geben; zu dem Verfahren gehört, daß bestimmte Personen unter bestimmten Umständen bestimmte Wörter äußern."
(Austin 1972, 37)

Es gibt also von den Mitgliedern einer Sprachgemeinschaft akzeptierte Konventionen für die jeweilige Sprachhandlung, d.h. wie, von wem, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck diese Handlung ausgeführt wird.

Die Konvention, auf die der Sprecher sich beruft, muss nicht nur existieren und allgemein akzeptiert sein, sie muss auch von der richtigen Person im rechten Augenblick angesprochen werden.

Der Sprecher muss das Recht oder die Autorität zum Ausführen der bestimmten Handlung besitzen, und im Regelfall muss die Situation, in der eine Äußerung gemacht wird, besondere Komponenten enthalten.

So kann beispielsweise nicht der Smutje eines Schiffes in einer Hafenkneipe zwei Personen miteinander verheiraten, indem er sagt: "Hiermit erkläre ich euch zu Mann und Frau". Vielmehr muss dies der Kapitän eines Schiffes auf seinem Schiff tun, es müssen zwei Personen vorhanden sein, die auch verheiratet werden wollen, und die Äußerung muss an einer bestimmten Stelle im Rahmen einer Zeremonie getätigt werden.

Ebenso ist es unangemessen, einem zufälligen Mitreisenden in der U-Bahn den Befehl zu erteilen: "Nehmen Sie gefälligst die Hände aus den Taschen." Wobei ich hierzu allerdings sehr wohl berechtigt bin, wenn die so angesprochene Person ihre Hand in meiner Tasche hat.

Man kann sich auch vorstellen, dass jemand sagt: "Gundula, ich verspreche dir treu zu sein." Aber Gundula ist gar nicht da, sondern die Worte richten sich an Lydia. Dann hat man auch kein Versprechen abgegeben. Es gibt zwar eine Konvention, dass man mit dieser Äußerung ein Versprechen geben kann, aber unter diesen Umständen kann man es eben nicht.

Bootstaufe

In diesen Fällen kommt die geplante Handlung nicht zustande, da die zugrundeliegende Konvention in der falschen Situation von der falschen Person anzuwenden versucht wurde, es liegt also eine Fehlanwendung vor. Daraus lässt sich eine weitere Regel ableiten, die mit der ersten Regel in engem Zusammenhang steht.

"(A.2) Die betroffenen Personen und Umstände müssen im gegebenen Fall für die Berufung auf das besondere Verfahren passen, auf welches man sich beruft."
(Austin 1972, 37)

Gemäß dieser Konvention gibt es gewisse geeignete Personen und gewisse geeignete Umstände. Es mag nun ein auf die Umstände und Personen passendes Verfahren geben, trotzdem kann die performative Äußerung scheitern, wenn das Verfahren nicht korrekt ausgeführt wird.

Diese Bedingungen kann man als Korrektheitsbedingungen bezeichnen. So mag ein Sprecher vielleicht sagen: "Ich ziehe meinen Tadel zurück. Sie sind keine Dumpfbacke, sondern ein Blödmannsgehilfe." Dies ist jedoch keine Äußerung, mit der man den performativen Akt, einen Tadel zu widerrufen, vollziehen kann. Zwar ist der Widerruf zunächst da, aber dann kommt eine Äußerung, die hier nicht hingehört, sie trübt das Gesamtbild und macht den ersten Eindruck zunichte. Austin nennt diese Unglücksfälle Trübungen (flaws). Ebenso ist es – gemäß den in Deutschland üblichen Verfahren – inkorrekt zu fragen: "Wollen Sie diesen Mann zur Frau nehmen?" Genauso wie als Antwort ein entschiedenes "Vielleicht" nicht ausreicht.

Aus diesen Unglücksfällen lassen sich folgende Regeln ableiten:

"(B.1) Alle Beteiligten müssen das Verfahren korrekt
(B.2) und vollständig durchführen."
(Austin 1972, 37)

Die betreffende Handlung muss von allen Beteiligten korrekt ausgeführt werden. Aber nicht nur das, sie muss auch vollständig durchgeführt werden. Wenn beispielsweise jemand sagt: "Ich taufe Dich ..." – und mehr nicht, dann hat er den Sprechakt 'jemanden taufen' nicht zu Ende gebracht. Zum korrekten Vollzug einer Taufe gehört ein Name, der vergeben wird. Die Prozedur ist nicht vollständig; Austin nennt diese Unglücksfälle Lücken (hitches).

Den Verstößen gegen die Gelingensbedingungen A und B ist gemeinsam, dass der beabsichtigte Sprechakt nicht zustande kommt. Austin nennt diese Unglücksfälle Versager (misfires). A1 und A2 sind Fehlberufungen, sie berufen sich auf Konventionen, die es nicht gibt (A1), oder zu Unrecht auf bestimmte Konventionen, weil die Situation nicht passt oder nicht die richtigen Personen die Handlungen ausführen (A2).

B1 und B2 sind Fehlausführungen (misexecutions). Die Ausführung ist dabei inkorrekt oder unvollständig.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, wie performative Äußerungen missglücken können. Sehr viele Formen sprachlicher Handlungen sind für Menschen mit bestimmten Überzeugungen, Gefühlen und Absichten bestimmt. Wenn sich ein Sprecher ohne die entsprechenden mentalen Zustände dieser sprachlichen Formulierungen bedient, dann handelt es sich um den Missbrauch dieser Prozedur. Hinzu kommt, dass der Sprecher sich nicht nur in einem der sprachlichen Äußerung entsprechenden mentalen Zustand befinden muss, er muss sich auch gemäß dieses Zustandes verhalten. Diese Bedingungen kann man die Aufrichtigkeitsbedingung und die Verpflichtungsbedingung nennen.

Die Aufrichtigkeitsbedingung zielt auf die Gefühle, Absichten und Meinungen des Sprechers. Wer etwas verspricht, muss die Absicht haben, dieses Versprechen einzuhalten, wer einen Befehl erteilt, muss den Wunsch haben, dass dieser ausgeführt wird usw. Die Handlung kommt zwar zustande, ist aber misslungen (leere Versprechung). Austin spricht hier vom Fehler der Unredlichkeit.

Durch bestimmte Äußerungen geht man auch bestimmte Verpflichtungen ein. Wenn ich mich an diese Verpflichtungen nicht halte, kommt es zu einem Fehlschlag des Sprechaktes, der sich aber erst später herausstellt.

So kann ich etwas versprechen, mich aber später nicht daran halten, oder ich heiße jemanden willkommen und verhalte mich in der Folge feindselig zu ihm. Die jeweilige Handlung ist zwar korrekt, aber die Prozedur wurde missbraucht, weil Erwartungen geweckt wurden, ohne sie zu erfüllen. Man kann hier von einem Fehler der Inkonsequenz sprechen.

Aus diesen Unglücksfällen, die Austin Missbräuche (abuses) nennt, lassen sich weitere Regeln ableiten.

"(G.1) Wenn, wie oft, das Verfahren für Leute gedacht ist, die bestimmte Meinungen oder Gefühle haben, oder wenn es der Festlegung eines der Teilnehmer auf ein bestimmtes späteres Verhalten dient, dann muß, wer an dem Verfahren teilnimmt und sich so darauf beruft, diese Meinungen und Gefühle wirklich haben, und die Teilnehmer müssen die Absicht haben, sich so und nicht anders zu verhalten,
(G.2) und sie müssen sich dann auch so verhalten."
(Austin 1972, 37)

Austin entwickelt also aus der Analyse bestimmter Formen des Scheiterns performativer Äußerungen insgesamt sechs Regeln, die er als deren Gelingensbedingungen ansieht.

2.1. Regelverstöße

Wird gegen eine dieser sechs Regeln verstoßen, dann ist die performative Äußerung eines Sprechers in der einen oder anderen Weise verunglückt. Verstößt ein Sprecher gegen eine der A- oder B-Regeln, äußert er etwa Worte, die der Situation nicht entsprechen, beruft er sich auf eine nicht vorhandene Konvention oder gehört er nicht zum Personenkreis, der berechtigt ist, diese Handlung zu vollziehen, dann wird die angestrebte Handlung überhaupt nicht vollzogen, sie kommt nicht zustande. Verletzt ein Sprecher hingegen die beiden G-Regeln, dann kommt die Handlung zwar zustande, obzwar ihr Versuch einen Missbrauch des Verfahrens darstellt.

Verunglückt eine sprachliche Handlung, dann ist sie nichtig oder unwirksam. Natürlich folgt daraus nicht, dass überhaupt nichts getan wurde. Im Gegenteil, es ist sogar eine Menge passiert.

Gibt beispielsweise jemand sein Jawort im Rahmen einer Hochzeitszeremonie, obwohl er schon verheiratet ist, dann hat er ein Vergehen der Bigamie begangen. Aber es wurde eben nicht die beabsichtigte Handlung zustande gebracht, nämlich zu heiraten. Die vorgebliche Heirat ist nichtig oder unwirksam, sie ist jedoch nicht ohne Folgen oder Konsequenzen.

Potentielle Unglücksfälle

Wie alle konventionalen Handlungen können sprachliche Handlungen also scheitern oder missglücken. Solche Handlungen können jedoch in ganz verschiedenen Dimensionen in Unordnung sein, deshalb müssen sie nicht notwendigerweise zur Klasse der Unglücksfälle gehören. So sind Handlungen, die unter Zwang ausgeführt werden, nicht unbedingt missglückt, sondern eher nichtig. Wenn beispielsweise jemand mit Waffengewalt zu einer Hochzeit gezwungen wird, dann ist die Handlung nicht missglückt, trotzdem aber anfechtbar. Für eine umfassende Theorie über die Bedingungen der Möglichkeit von konventionalen Handlungen müssten solche und ähnliche Fälle berücksichtigt werden. Austin schränkt seine Analyse jedoch auf die spezifischen Formen des Misslingens performativer Äußerungen ein.

Bei der Analyse weiterer Möglichkeiten des Scheiterns sprachlicher Äußerungen stößt Austin jedoch auf einige Fälle, die seine grundlegende Unterscheidung zwischen konstativen und performativen Äußerungen fragwürdig erscheinen lässt.

Austin hatte in seinem ersten Ansatz streng unterschieden zwischen performativen Äußerungen, die glücken oder missglücken können, und konstativen Äußerungen, die wahr oder falsch sind. Aber – so fragt er im weiteren Verlauf seiner Argumentation – lässt sich diese strikte Unterscheidung wirklich aufrechterhalten?

Die Entgegensetzung zwischen performativen und konstativen Äußerungen nach den angegebenen Kriterien (geglückt/misslungen vs. wahr/falsch) wird durch folgende Überlegungen fragwürdig:

Der Gegensatz wahr/falsch reicht nicht aus, um alle Aussagen zu erfassen. Es gibt nämlich Aussagen, die weder wahr noch falsch, sondern vielmehr absurd sind und deshalb misslingen.

Die Aussage "Die Kinder von Jesus Christus haben Glatzen" beispielsweise ist weder wahr noch falsch, sie ist einfach absurd. Vorausgesetzt wird bei einer solchen Aussage, dass Jesus überhaupt Kinder hatte. Der logische Unterschied zwischen falsch und absurd lässt sich so fassen: Die Verneinung einer falschen Aussage ist notwendigerweise wahr. Eine absurde Äußerung hingegen greift ins Leere, unabhängig davon, ob sie bejaht oder verneint wird.

Ob ein Sprecher nun behauptet, die Kinder von Jesus Christus hätten Glatzen, oder behauptet, sie hätten keine Glatzen, ist völlig gleichgültig; die angenommene Voraussetzung ist schon falsch und deshalb die Aussage absurd.

Analog dazu gibt es jedoch auch gewisse Voraussetzungen für performative Äußerungen, die als wahr vorausgesetzt werden müssen. Wenn ein Sprecher sagt: "Ich vererbe Dir meine Uhr", dann setzt das voraus, dass er eine Uhr besitzt. Gilt diese Vorbedingung nicht, dann sind die entsprechenden Sprechakte nichtig.

Wenn ein Sprecher eine performative Äußerung vollzieht, dann gibt er damit immer auch zu verstehen, dass er bestimmte Dinge für wahr hält. Wenn z.B. jemand einen Befehl erteilt, dann gibt er damit zu verstehen, dass er für wahr hält:

  1. Ich bin eine Autorität, der bestimmte Personen in bestimmten Situation gehorchen,
  2. der Angesprochene ist eine solche Person,
  3. wir befinden uns in einer solchen Situation,
  4. das, was ich befehle, tut der Angesprochene nicht von selbst,
  5. der Angesprochene ist prinzipiell dazu in der Lage, das zu tun, was ich ihm befehle,
  6. der Angesprochene hält die Punkte 1 bis 5 für wahr.

Die Aufrichigkeitsbedingung gilt ebenfalls in einigen Fällen nicht nur für performative Äußerungen, sondern auch für konstative Äußerungen. Wenn ich sage: "Ich verspreche dort zu sein", dann gebe ich zu verstehen, dass ich die Absicht habe, tatsächlich dort zu sein.

Wenn ich sage: "Die Erde ist rund" oder "Ich behaupte, die Erde ist rund", dann gebe ich (normalerweise) damit zu verstehen, dass ich der Überzeugung bin, dass die Erde rund ist. Beide Äußerungen können durch Unaufrichtigkeit misslingen, so dass ein Missbrauch vorliegt.

Das Kriterium Glücken/Misslingen ist also auch auf einige Aussagen anwendbar, genauso wie das Kriterium Wahrheit/Falschheit auf einige performative Äußerungen anwendbar ist. Diese Überlegungen führen Austin dazu, die Unterscheidung zwischen konstativen und performativen Äußerungen als unhaltbar aufzugeben.

"Was wir brauchen, ist wohl eine allgemeinere Theorie dieser Sprachhandlungen; und in einer solchen Theorie wird unser Gegensatz zwischen performativen und konstatierenden Äußerungen allerdings kaum erhalten bleiben."
(Austin 1968, 150)

Dies bedeutet aber nicht, dass Austin seine Idee der Sprechakte aufgibt. Im Gegenteil, seine Begründung, weshalb er nicht länger zwischen Äußerungen, die keine Handlungen sind, und Äußerungen, die Handlungen sind, unterscheidet, liegt gerade darin, dass Austin jetzt auch die Konstativa als Handlungsäußerungen erkennt.

Eine Aussage zu machen oder eine Beschreibung zu geben muss ebenso als Sprechakt verstanden werden, wie ein Versprechen abzugeben oder einen Wunsch auszusprechen.

"Wir müssen sehr viel weiter zurückgehen und alle Möglichkeiten und Bedeutungen betrachten, in denen etwas Sagen dieses und jenes Tun bedeutet – denn natürlich bedeutet es immer, daß man eine ganze Menge Dinge tut."
(Austin 1975, 267)

 

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